Unternehmer, Kapitalist und Profit

Die vorangegangene Grundlagenseite hat Marktwirtschaft und Kapitalismus funktional getrennt. Offen blieb dabei, wie ein betrieblicher Überschuss zu beurteilen ist. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch verschmelzen Unternehmer und Kapitalist leicht zu einer einzigen Figur: Jemand besitzt ein Unternehmen, setzt Kapital ein und erzielt Profit. Für die freiwirtschaftliche Analyse ist diese Gleichsetzung irreführend. Sie verdeckt verschiedene wirtschaftliche Funktionen und lässt unterschiedliche Einkommensarten wie eine einzige erscheinen. Wer Produktion organisiert, erfüllt eine andere Funktion als jemand, der aus der Verfügung über Geld, Sachkapital oder Boden einen Ertrag bezieht.

Die hier aus Gesells Theorie rekonstruierte Unterscheidung setzt deshalb nicht bei einer moralischen Einteilung in gute Arbeitende und schlechte Besitzende an, sondern bei den Bedingungen des Tausches. Welche Leistung steht einem Einkommen gegenüber? Welcher Ertrag entsteht im Wettbewerb? Und welcher Ertrag beruht auf einem Vorrecht, das Konkurrenz gerade nicht beseitigen kann? Erst mit dieser Unterscheidung werden Unternehmerlohn, Kapitalzins, Bodenrente und Gewinn verständlich.

Drei Begriffe, mehrere Funktionen

Der Unternehmer verbindet Arbeitskräfte, Betriebsmittel, Wissen und Absatzmöglichkeiten zu einem Produktionsprozess. Er entscheidet unter Unsicherheit, koordiniert, kalkuliert und trägt Verantwortung für die Entscheidungen. Ob er für Verluste auch persönlich einsteht, hängt von Rechtsform und vertraglicher Risikoverteilung ab. In Gesells Begriffswelt ist die unternehmerische Tätigkeit Arbeit. Ihr Entgelt ist Unternehmerlohn, auch wenn es buchhalterisch nicht als Gehalt ausgewiesen wird.

Der Kapitalist ist in der funktionalen Sprache dieses Projekts der Empfänger eines Einkommens aus einer knapp gehaltenen Geld-, Boden-, Sachkapital- oder Monopolposition. Bodeneigentümer als Empfänger von Bodenrente und Monopolinhaber als Empfänger von Monopolgewinn sind damit besondere Erscheinungsformen derselben Kapitalistenfunktion. Nicht jeder, der Geld oder Produktionsmittel bereitstellt, ist deshalb schon Kapitalist: Entscheidend ist die Einkommensquelle, nicht das Eigentum oder die Bereitstellung für sich genommen. Verwaltung, Vermittlung, Wartung, Instandhaltung und Organisation sind getrennte Leistungen; tatsächlich getragenes Ausfallrisiko ist eine getrennte Belastung. Ihre Vergütung ist nicht automatisch Kapitalertrag.

Geld, Boden und Sachkapital dürfen dabei nicht als physisch gleichartige Dinge missverstanden werden. Maschinen, Gebäude und Vorräte sind reale, hervorgebrachte Produktionsmittel. Geld ist dagegen das gesellschaftlich anerkannte Tauschmittel, mit dem solche Güter gekauft werden. Boden ist nicht hervorgebracht und räumlich nicht vermehrbar; eine Monopolposition beruht auf einem institutionell geschützten oder tatsächlich beherrschten Zugang. Sachkapital altert, verursacht Lager- und Erhaltungskosten und kann technisch überholt werden. Geld lässt sich unter den üblichen institutionellen Bedingungen vergleichsweise billig zurückhalten. Gerade diese unterschiedliche Rückhaltefähigkeit steht im Mittelpunkt von Gesells Zinstheorie.

Der Profit ist keine weitere wirtschaftliche Rolle, sondern zunächst nur eine rechnerische Differenz zwischen Erlösen und Kosten. Als Buchungsgröße sagt er noch nicht, warum diese Differenz entstanden ist. Je nach Rechnungsweise kann er Unternehmerlohn, einen Ausgleich für ein tatsächlich getragenes Risiko, vorübergehende Erfolgsgewinne, kalkulatorischen Zins auf eigenes Kapital, den Nutzungswert eigenen Bodens, Monopolgewinn und zufällige Gewinne oder Verluste enthalten. Vertraglich gezahlte Fremdkapitalzinsen und Mieten sind dagegen regelmäßig bereits als Aufwand abgezogen. Die bloße Höhe des Profits erlaubt daher noch kein Urteil über seine ökonomische Herkunft.

Die verschiedenen Funktionen können personell zusammenfallen. Eine Handwerksmeisterin kann den Betrieb führen, eigene Ersparnisse einsetzen und Eigentümerin des Betriebsgrundstücks sein. Ihr Überschuss vereinigt dann möglicherweise Entgelt für Leitung und Mitarbeit, Zinsbestandteile und Bodenrente. Die analytische Trennung richtet sich nicht gegen die Person. Sie zerlegt nur ihr Einkommen nach seinen Quellen.

Unternehmerlohn ist Arbeitseinkommen

In Gesells Theorie gehört der Unternehmer grundsätzlich zur arbeitenden Bevölkerung. Seine Leistung besteht nicht notwendig in körperlicher Arbeit. Auch Planung, Auswahl, Kontrolle, Erfindung, Verhandlung und Entscheiden unter geschäftlicher Unsicherheit sind Tätigkeiten. Das Tragen eines zurechenbaren Verlustrisikos ist davon analytisch zu trennen. Dass der Erfolg der Tätigkeit erst im Nachhinein sichtbar wird, ändert ihren Arbeitscharakter nicht.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist bei einem inhabergeführten Betrieb kein garantierter Zahlungsbetrag. Im Wettbewerb kann die unternehmerische Tätigkeit höher bewertet werden als eine vergleichbare Beschäftigung, weil besondere Kenntnis, Organisation oder Urteilsfähigkeit knapp und produktiv ist; das betriebliche Ergebnis kann ebenso negativ sein. Wer diesen Verlust wirtschaftlich trägt, ist eine davon getrennte Frage der Finanzierung, Rechtsform und Verträge. Hohe oder schwankende Einkommen beweisen für sich genommen weder Ausbeutung noch Privileg. Entscheidend ist, ob Konkurrenten bei freiem Zugang dieselbe Möglichkeit ergreifen können und ob der Ertrag durch ihr Hinzutreten unter Druck gerät.

Hier liegt ein wichtiges Kriterium: Ein Leistungsgewinn zieht Nachahmer an. Wer eine bessere Produktionsweise entdeckt, erhält zunächst einen Vorsprung. Sobald andere das Verfahren übernehmen, sinken Preise oder steigen die dafür nötigen Faktorkosten; der Sondergewinn schmilzt. Der vorübergehende Gewinn erfüllt dabei eine Lenkungsfunktion. Er zeigt an, wo Bedürfnisse besser oder mit geringerem Aufwand befriedigt werden können.

Das bedeutet nicht, jeder Marktgewinn sei automatisch verdient. Rechtliche Marktzutrittsschranken, Kartelle, ausschließliche Zugänge zu Boden oder Ressourcen und die Überlegenheit großer Geldreserven können Wettbewerb verhindern. Die freiwirtschaftliche Frage lautet deshalb nicht nur, ob Wettbewerb formal erlaubt ist. Sie lautet auch, ob die institutionellen Voraussetzungen einen wirksamen Zutritt ermöglichen.

Was der Kapitalist erhält

Gesell verwendet „Kapital“ nicht einfach als Sammelwort für alles Nützliche. Ein Pflug vermehrt die Ernte, eine Maschine spart Arbeit, ein Haus schützt seine Bewohner. Diese physische Produktivität erklärt, warum Menschen bereit sind, für die Nutzung eines konkreten Gutes zu zahlen. Sie erklärt nach Gesell jedoch noch nicht vollständig, warum der allgemeine Kapitalertrag dauerhaft positiv bleibt.

Seine theoretische Behauptung lautet: Der sogenannte Realkapitalzins wird durch den Geldzins gestützt. Geldbesitzer können den Tausch aufschieben, wenn ihnen kein hinreichender Vorteil geboten wird. Warenbesitzer stehen wegen Verderb, Lagerkosten, Modewechsel, laufender Verpflichtungen und Produktionsfortgang unter stärkerem Verkaufsdruck. Geld besitzt damit einen institutionell erzeugten Liquiditätsvorteil. Es kann den Austausch sperren und eine Mindestvergütung für seine Freigabe fordern.

Für Gesell bildet dieser „Urzins“ eine Untergrenze. Würde der Ertrag zusätzlicher Häuser, Maschinen oder anderer Sachkapitalien unter diese Schwelle fallen, erschiene die Geldhaltung oder Geldanlage attraktiver als ihre Herstellung. Investitionen würden gebremst, obwohl Arbeitskräfte und reale Ressourcen verfügbar sein könnten. Knappheit an Realkapital wäre dann nicht ausschließlich eine physische Grenze, sondern teilweise Ergebnis der Geldordnung.

Das ist eine theoretische Erklärung, keine unmittelbar beobachtbare Einzelgröße. In realen Kreditverträgen erscheinen verschiedene Bestandteile gemeinsam: erwarteter Geldzins, Ausfallrisiko, Verwaltungskosten, Laufzeitrisiko und gegebenenfalls ein Ausgleich für erwartete Preisänderungen. Wer einen konkreten Zinssatz beurteilen will, muss diese Komponenten auseinanderhalten. Gesells Theorie behauptet nicht, jede Zinsdifferenz sei leistungslos; sie richtet sich gegen den strukturellen Grundzins, den die Überlegenheit des zurückhaltbaren Geldes ermöglicht.

Reale Knappheit und monetäre Sperre

Eine klare Grenze zwischen realen und monetären Ursachen verhindert Missverständnisse. Wenn es an qualifizierten Fachkräften, Energie, Rohstoffen, Maschinen oder Zeit fehlt, liegt eine reale beziehungsweise physische Grenze vor. Kein Geldreformvorschlag kann eine fehlende Ernte herbeizaubern oder eine Maschine ohne Arbeit und Material bauen. Preise und Erträge können solche Knappheiten anzeigen.

Anders liegt der Fall, wenn Produktionsmittel hergestellt werden könnten, Aufträge und Arbeitswillige vorhanden sind, der Austausch aber mangels umlaufender Zahlungsmittel oder wegen einer geforderten Mindestrendite nicht zustande kommt. Dann ist die Grenze monetär und institutionell. Gesell sieht in Krisen und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit gerade die Möglichkeit einer solchen künstlichen Unterbrechung.

Diese Diagnose darf nicht vorschnell auf jeden stillstehenden Betrieb übertragen werden. Ob im Einzelfall Nachfrage fehlt, ein Produkt ungeeignet ist, reale Kapazitäten fehlen oder Finanzierung blockiert, ist eine empirische Frage. Die freiwirtschaftliche Theorie liefert dafür eine Unterscheidung, aber noch keinen Tatsachenbeweis.

Profit ist ein Gemisch, kein eigener Produktionsfaktor

Die Alltagssprache behandelt Profit oft als Entlohnung des „Kapitals“ insgesamt. Analytisch ist er jedoch ein Residuum. Von den Erlösen werden Löhne, Vorleistungen, Abschreibungen, Mieten und vertragliche Zinsen abgezogen; was übrig bleibt, heißt je nach Rechnungsweise Gewinn. Setzt der Eigentümer seine eigene Arbeitszeit, sein Eigenkapital oder sein eigenes Grundstück ein, erscheinen deren kalkulatorische Entgelte in dieser Rechnung häufig nicht vollständig als Kosten. Der ausgewiesene Profit kann dann mehrere Einkommensarten bündeln. Welche Bestandteile er enthält, hängt von der verwendeten Rechnungsweise ab.

Für die analytische Zerlegung sind folgende Bestandteile des buchhalterischen Profits zu unterscheiden:

  1. Unternehmerlohn

    Er vergütet Leitung, Koordination und eigene Arbeit.

  2. Tatsächlicher Risikoausgleich

    Er gleicht ein konkret getragenes und wirtschaftlich zurechenbares Verlust- oder Ausfallrisiko aus, soweit es nicht versichert oder anderweitig abgegolten ist. Er ist keine garantierte Belohnung für beliebiges eingegangenes Risiko.

  3. Eigentlicher Unternehmergewinn

    Er ist der nicht garantierte Überschuss aus einer zutreffenden unternehmerischen Entscheidung, etwa einer besseren Organisation oder einer richtigen Einschätzung unbefriedigter Nachfrage; ihm steht bei Fehlentscheidungen der Unternehmerverlust gegenüber. Er ist weder ein im Voraus geschuldeter Lohn noch ein sicherer Ertrag des eingesetzten Kapitals.

  4. Innovations- oder Pioniergewinn

    Er ist eine besondere, gewöhnlich vorübergehende Form des eigentlichen Unternehmergewinns: Der Unternehmer führt ein neues Produkt, Verfahren oder Geschäftsmodell erfolgreich ein und erzielt einen Vorsprung. Soweit die Neuerung nachahmbar ist und der Marktzutritt offensteht, baut Wettbewerb diesen Vorteil tendenziell ab. „Pioniergewinn“ bezeichnet deshalb nicht jeden ungeklärten Restbetrag.

  5. Kapitalzins

    Er bezeichnet hier den Ertrag aus der Überlassung von Geld oder Kapitalgütern, soweit er nicht reale Kosten, Dienstleistungen, Verschleiß oder tatsächlich getragenes Risiko vergütet; sein von diesen Bestandteilen getrennter struktureller Sockel ist Gegenstand von Gesells Geldkritik.

  6. Bodenrente und Monopolgewinn

    Sie fließen aus exklusiven Verfügungsrechten über nicht beliebig vermehrbare Gelegenheiten oder aus geschützter Marktmacht. Ihre Empfänger üben in der Projektsprache besondere Formen der Kapitalistenfunktion aus.

Zufallsgewinne und Zufallsverluste können das Rechnungsergebnis zusätzlich verändern. Sie sind jedoch keine dauerhafte institutionelle Einkommensquelle und deshalb keine weitere Einkommensart dieser Ordnung.

Diese Zerlegung ist eine Definition und theoretische Ordnung, keine Behauptung, jeder Geschäftsbericht lasse sich ohne Weiteres exakt entsprechend aufteilen. Die praktische Zuordnung verlangt Daten, Vergleichswerte und Gegenrechnungen. Besonders Unternehmerlohn, tatsächlicher Risikoausgleich und eigentlicher Unternehmergewinn sind bei inhabergeführten Betrieben schwer voneinander zu trennen; dieselbe Unsicherheit darf dabei nicht zugleich als Risikoausgleich und als Unternehmergewinn verbucht werden. Ein nach Abzug geschätzter Komponenten verbleibender Rest ist noch keine eigenständige Einkommensart, sondern zunächst ungeklärt.

Wettbewerb beseitigt nicht jedes Vorrecht

Freier Wettbewerb kann leistungsbedingte Sondergewinne verringern. Er kann aber Boden nicht vermehren und den Liquiditätsvorteil des herkömmlichen Geldes nicht aus eigener Kraft aufheben. Wer einen besonders günstigen Standort kontrolliert, kann auch bei regem Wettbewerb eine Bodenrente erzielen. Wer über das allgemeine Tauschmittel verfügt, besitzt nach Gesell eine strategische Position gegenüber Waren und Arbeit, solange das Geld ohne entsprechenden Halteverlust warten kann.

Deshalb erschöpft sich Freiwirtschaft nicht in der Forderung nach weniger staatlichen Regeln. Sie will die Spielordnung verändern, in der Wettbewerb stattfindet. Freigeld soll das Zurückhalten von Geld mit laufenden Kosten belasten und dadurch Angebot und Nachfrage nach Zahlungsmitteln verstetigen. Freiland soll private Bodennutzung ermöglichen, die Bodenrente aber der privaten Vereinnahmung entziehen. Beide Reformen richten sich gegen Einkommen aus struktureller Sperrmacht, nicht gegen selbständige Initiative oder die private Organisation von Betrieben.

Ein Unternehmer könnte in einer solchen Ordnung weiterhin Eigentümer von Maschinen und Waren sein, Beschäftigte einstellen, Preise kalkulieren, Gewinne erzielen und Verluste tragen. Was sich ändern soll, ist die Zusammensetzung und Dauerhaftigkeit bestimmter Erträge. Bei ungehindertem Aufbau von Realkapital würde dessen Knappheit nach Gesells Erwartung abnehmen. Konkurrenz drückte den reinen Kapitalertrag, während Einkommen aus Arbeit, Können und erfolgreicher Organisation bestehen blieben.

Weder Unternehmerkult noch Unternehmerfeindschaft

Die Unterscheidung schützt vor zwei spiegelbildlichen Irrtümern. Der erste erklärt jeden Unternehmensgewinn zur verdienten Frucht von Mut und Leistung. Damit werden Zins, Bodenrente und Monopolvorteile unter dem Namen des Unternehmers legitimiert. Der zweite erklärt jeden Profit zur Aneignung fremder Arbeit. Damit verschwinden Unternehmerarbeit, Unsicherheit und die nützliche Entdeckungsfunktion vorübergehender Gewinne aus dem Bild.

Gesells Perspektive setzt an den Ertragsquellen an. Ein und dieselbe Person kann für einen Teil ihres Einkommens arbeiten und für einen anderen Teil ein Privileg nutzen. Ebenso kann ein abhängig Beschäftigter Zinseinkünfte beziehen und ein Unternehmer hoch verschuldet sein, sodass ein erheblicher Teil seines Betriebsergebnisses an Geldgeber oder Grundeigentümer fließt. Gesellschaftliche Rollen sind nicht deckungsgleich mit sozialen Etiketten.

Aus dieser Theorie folgt als eigene Schlussfolgerung: Eine sachgerechte Verteilungsdebatte sollte weniger fragen, welche Gruppe moralisch gut oder böse ist, und genauer untersuchen, welche institutionelle Quelle ein Einkommen hat. Entgelt für eine angebotene Leistung muss anders beurteilt werden als ein Ertrag aus der Möglichkeit, Zugang zu Tausch oder Boden zu sperren.

Was nach der Reform vom Profit bleibt

Freiwirtschaft verspricht keine Welt ohne betriebliche Überschüsse. Auch mit umlaufgesichertem Geld und einer reformierten Bodenordnung bleiben Kalkulationsfehler, technische Neuerungen, wechselnde Bedürfnisse und Unterschiede in der Organisation bestehen. Unternehmen werden Gewinne und Verluste ausweisen. Manche werden wachsen, andere verschwinden.

Nach Gesells Theorie soll jedoch der Anteil sinken, der allein aus Geldknapphaltung und privater Bodenrente stammt. Der Zins würde mit wachsendem Realkapital gegen null gedrückt, weil Geld seine überlegene Rückhalteposition verliert und die Produktion zusätzlicher Kapitalgüter nicht länger an einer institutionellen Mindestverzinsung scheitert. Ob, wie schnell und unter welchen Begleitbedingungen sich dieser Verlauf praktisch einstellt, ist eine empirisch und historisch zu prüfende Frage.

Auch ökologische Grenzen bleiben unberührt. Eine monetär mögliche Investition ist nicht deshalb stofflich nachhaltig. Endliche Ressourcen, Senken, Flächen und Belastungsgrenzen sind reale Bedingungen, die durch Eigentums-, Haftungs- und Umweltregeln berücksichtigt werden müssen. Umlaufsicherung beseitigt monetäre Blockaden; sie hebt Naturgesetze nicht auf.

Der Unternehmer bleibt damit eine notwendige wirtschaftliche Funktion, der Kapitalist als Empfänger eines Knappheits- oder Sperrertrags dagegen kein notwendiges Gegenstück. Profit bleibt als Rechnungsergebnis bestehen, verliert aber seine scheinbare Eindeutigkeit. Erst seine Zerlegung zeigt, was Arbeitsentgelt, was vorübergehender Erfolgsgewinn und was institutionell gesicherter Ertrag ist. Genau darin liegt der freiwirtschaftliche Erkenntnisgewinn: Nicht die Person, sondern die Ordnung der Ertragsquelle steht zur Prüfung.

Einordnung der Einkommensbestandteile

„Unternehmer“ und „Kapitalist“ bezeichnen auf dieser Seite Funktionen, nicht unveränderliche Personengruppen. Dieselbe Person kann Arbeitsleistung erbringen, organisieren, reales Risiko übernehmen, Eigentum bereitstellen und zugleich Erträge aus einer Knappheits- oder Monopolposition beziehen.

Ein ausgewiesener Profit beweist deshalb weder eine reale Unternehmerleistung noch einen leistungslosen Kapitalertrag. Für die Prüfung werden Unternehmerlohn, tatsächlicher Risikoausgleich, Unternehmer- oder Pioniergewinn, Kapitalzins, Bodenrente und Monopolgewinn getrennt.

Offen bleibt bei jeder empirischen Anwendung, welcher Anteil eines beobachteten Gewinns auf welche Funktion zurückgeht. Ein bloßes Etikett ersetzt diese Zerlegung nicht.

Weiterführende Seiten

Nächste geplante Veröffentlichungen

  • Freigeld
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  • Eigennutz, Gemeinnutz und Freiheit