Was ist Freiwirtschaft?

Diese Seite stellt die Freiwirtschaft in ihrer theoretischen Grundform dar. Sie definiert ihre Bestandteile, ihr Ziel und ihre Abgrenzungen. Die ausführliche Herleitung, die Prüfung der Quellen und die Auseinandersetzung mit Gegenargumenten folgen auf den jeweiligen Vertiefungsseiten.

Eine monopolfreie Marktwirtschaft

Freiwirtschaft ist eine monopolfreie Marktwirtschaft auf der Grundlage von Freigeld und Freiland.

Sie will die Marktwirtschaft nicht abschaffen, sondern von Machtstellungen befreien, die aus der besonderen Verfügung über Geld, Boden und knapp gehaltenes Sachkapital entstehen. Marktwirtschaft, Unternehmertum, Wettbewerb, freie Berufswahl und freie Vertragsbildung bleiben bestehen. Preise bilden sich weiterhin durch Angebot und Nachfrage.

Auch privater Besitz an menschlichen Arbeitserzeugnissen bleibt grundsätzlich bestehen. Wer arbeitet, ein Unternehmen organisiert, etwas erfindet, Verantwortung übernimmt oder ein tatsächliches wirtschaftliches Risiko trägt, kann dafür Einkommen erhalten. Freiwirtschaft richtet sich weder gegen wirtschaftlichen Erfolg noch gegen private Initiative.

Sie richtet sich gegen Einkommen und Machtstellungen, die allein aus Geld-, Boden- oder anderen Monopolpositionen entstehen. Entscheidend ist daher nicht, ob jemand ein hohes Einkommen erzielt, sondern wofür dieses Einkommen gezahlt wird: für eine reale Leistung oder für die bloße Kontrolle eines Zugangs, auf den andere angewiesen sind.

Freigeld

Freigeld bezeichnet eine Geldordnung, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient, den Austausch aber nicht durch kostenlose Zurückhaltung unterbrechen kann. Geld soll gegenüber Waren, Arbeit und Dienstleistungen keine überlegene Angebotsposition besitzen.

Waren müssen angeboten werden, können verderben und verursachen Lagerkosten. Leistungen lassen sich ebenfalls nicht unbegrenzt zurückhalten. Liquidität kann dagegen unter den heutigen Bedingungen vergleichsweise verlustlos abgewartet werden. Eine konstruktive Umlaufsicherung gleicht deshalb die Angebotsbedingungen des Geldes denen von Waren und Leistungen an. Sie soll bewirken, dass Geld auch dann im Austausch oder in der Kreditvermittlung bleibt, wenn kein dauerhafter Kapitalertrag zu erwarten ist.

Sparen bleibt möglich. Ein Mensch kann eigenen Konsum zeitlich verschieben, Geld verleihen oder Ersparnisse in reale Werte übertragen. Die bloße liquide Geldhaltung soll jedoch weder einen kostenlosen Liquiditätsvorteil noch einen dauerhaften Zinsertrag begründen.

Davon zu trennen sind reale Leistungen und Kosten des Kreditwesens. Verwaltung, Bonitätsprüfung, Vermittlung und tatsächlich übernommene Ausfallrisiken können vergütet werden. Sie sind nicht mit dem Urzins beziehungsweise dem bloßen Kapitalertrag gleichzusetzen. Wie die Umlaufsicherung technisch ausgestaltet werden kann und ob ihre behaupteten Wirkungen tragen, behandelt die spätere Seite „Freigeld“.

Freiland und Mütterrente

Boden und Naturressourcen sind keine menschlichen Arbeitserzeugnisse. Niemand hat die Erde hergestellt. Daraus folgt im Freilandmodell nicht, dass jede private Nutzung endet oder eine Behörde jedes Grundstück bewirtschaftet.

Private und eigenverantwortliche Nutzung bleibt möglich. Gebäude, Anlagen, Pflanzenbestände und andere Verbesserungen gehören demjenigen, der sie geschaffen oder rechtmäßig erworben hat. Bodenwert und menschliche Verbesserungen müssen deshalb wirtschaftlich und rechtlich getrennt werden.

Die Bodenrente soll nicht dauerhaft privat angeeignet werden. Sie soll ebenso wenig unbestimmt im allgemeinen Staatshaushalt verschwinden. Im hier dargestellten Freilandmodell wird sie vorrangig als nicht zweckgebundene Mütterrente unmittelbar an Mütter minderjähriger Kinder ausgezahlt.

Die Begründung setzt beim Kind an: Jedes Kind findet die Erde bereits vollständig verteilt vor. Die Höhe der Mütterrente richtet sich deshalb nach der Zahl der minderjährigen Kinder. Sie gibt der nachwachsenden Generation einen Anteil an der Bodenrente zurück, ausgezahlt unmittelbar und ohne Zweckbindung an ihre Mütter.

Zugleich bildet sie innerhalb des Freilandmodells den einzigen gerechten wirtschaftlichen Ausgleich zwischen Frau und Mann. Sie verschafft der Mutter ein eigenes, von einem Partner unabhängiges Einkommen und erweitert damit ihre tatsächliche Freiheit bei der Partnerwahl.

Die Mütterrente ist in diesem Modell weder gewöhnliche Sozialhilfe noch staatlicher Lohn für Mutterschaft. Ihre vollständige Begründung, ihre institutionelle Ausgestaltung und die Trennung von Bodenrente und Verbesserungswert gehören auf die spätere Seite „Freiland“ beziehungsweise „Freiland, Bodenrente und Mütterrente“.

Freihandel

Freihandel gehört zur klassischen freiwirtschaftlichen Dreiteilung aus Freigeld, Freiland und Freihandel. Er bedeutet freien Austausch ohne künstliche handelspolitische Privilegien, Zölle oder Abschottungen zugunsten einzelner Interessengruppen.

Er darf nicht isoliert von der Geld- und Bodenordnung betrachtet werden. Freier Handel innerhalb einer kapitalistisch vermachteten Geld- und Bodenordnung ist noch keine vollständige Freiwirtschaft. Freigeld und Freiland sollen die grundlegenden Monopolstellungen beseitigen; Freihandel soll den Austausch zwischen Menschen und Regionen zusätzlich von politischen Handelshemmnissen befreien. Eine ausführliche außenwirtschaftliche Analyse ist damit noch nicht vorweggenommen.

Sachkapital und Wettbewerb

Sachkapital wie Maschinen, Gebäude und Produktionsmittel ist ein menschliches Arbeitserzeugnis. Es soll weder allgemein verstaatlicht noch vernichtet werden. Nach der freiwirtschaftlichen Theorie beruht sein Kapitalcharakter auf Knappheit: Wer ein benötigtes Produktionsmittel kontrolliert, kann über dessen reale Kosten hinaus einen Knappheitsertrag verlangen.

Dieser Ertrag soll durch freie Vermehrung und Wettbewerb gegen null sinken. Werden zusätzliche Wohnungen, Maschinen und Produktionsmittel geschaffen, konkurrieren ihre Anbieter stärker miteinander. Reale Kosten, menschliche Arbeit, Verschleiß, Organisation und tatsächlich getragene Risiken bleiben dabei zu vergüten.

Freiwirtschaft will Sachkapital somit nicht durch ein staatliches Monopol entmachten, sondern durch seine freie Vermehrung. Die vollständige theoretische Herleitung gehört auf die geplante Seite „Warum Sachkapital durch Vermehrung entmachtet wird“.

Was bestehen bleibt

Freiwirtschaft erhält die dezentralen Elemente einer Marktwirtschaft:

  • freie Berufswahl und freie Vertragsbildung
  • Unternehmertum und private Initiative
  • Wettbewerb zwischen Anbietern und Nachfragern
  • Preise als Signale für Angebot und Nachfrage
  • privaten Besitz an menschlichen Arbeitserzeugnissen
  • Einkommen für Arbeit, Organisation, Innovation und Verantwortung
  • Vergütung für tatsächlich getragene Risiken und reale Kosten
  • Sparen als zeitliche Verschiebung eigenen Konsums

Sie verlangt kein einheitliches Lebensziel. Menschen dürfen wirtschaftlich ehrgeizig oder genügsam sein, Unternehmen gründen, Beschäftigungsverhältnisse eingehen und über ihre rechtmäßig erworbenen Arbeitserzeugnisse verfügen. Ihr Ansatz ist institutionell, nicht moralpädagogisch: Nicht ein neuer Mensch, sondern eine andere Geld- und Bodenordnung soll monopolbedingte Abhängigkeit beseitigen.

Was Freiwirtschaft nicht ist

Freiwirtschaft ist nicht mit Kapitalismus gleichzusetzen. Kapitalismus bezeichnet in diesem Projekt die Beherrschung der Marktwirtschaft durch private Kapital- und Monopolansprüche. Freiwirtschaft will gerade eine Marktwirtschaft ohne diese Beherrschung.

Sie ist ebenso wenig Marxismus, Sozialismus oder Planwirtschaft. Sie fordert keine allgemeine Verstaatlichung, keine zentrale Investitions- und Produktionslenkung und keine Enteignung aller privaten Arbeitserzeugnisse. Private Kapitalmacht soll nicht durch dauerhafte staatliche Verfügungsmacht ersetzt werden.

Freiwirtschaft ist auch kein moralisches Erziehungsprogramm und keine staatlich gelenkte Gemeinwohlökonomie. Sie setzt nicht voraus, dass eine zentrale Stelle das Gemeinwohl definiert und Produktion, Konsum oder Lebensführung danach zuteilt.

Ebenso wenig ist sie die heutige soziale Marktwirtschaft mit einer zusätzlichen Umlaufgebühr. Bloßes Regionalgeld oder bloße Negativzinsen bilden ebenfalls keine vollständige Freiwirtschaft. Einzelne geldpolitische Instrumente ersetzen weder Freiland noch die angestrebte Beseitigung monopolbedingter Renten- und Machtpositionen.

Natürliche Wirtschaftsordnung und Staat

Die durch Freigeld und Freiland angestrebte Ordnung bezeichnet Silvio Gesell als „Natürliche Wirtschaftsordnung“. „Natürlich“ bedeutet weder die Rückkehr zu einer vormodernen Naturwirtschaft noch die Ablehnung von Technik und Arbeitsteilung. Gemeint ist auch keine Unterwerfung des Menschen unter vermeintlich unabänderliche Naturgesetze.

Der Begriff bezeichnet eine Ordnung, in der Geld, Boden und Sachkapital keine künstlichen Monopol- und Rentenpositionen mehr erzeugen und sich der wirtschaftliche Austausch ohne private oder staatliche Vermachtung entwickeln kann.

Der Staat verschwindet darin nicht vollständig. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Währungsordnung, das Bodenrecht, der Schutz gleicher Freiheitsrechte, die Durchsetzung von Verträgen sowie der Schutz vor Gewalt, Betrug und anderen Rechtsverletzungen.

Er soll jedoch nicht zum dauerhaften zentralen Wirtschaftslenker werden. Geldverwaltung und Bodenrecht dürfen keine allgemeine staatliche Verfügungsmacht über Produktion und Menschen begründen. Der Staat setzt die rechtlichen Bedingungen eines freien Austauschs, ohne selbst zum allumfassenden Unternehmer, Kapitalhalter oder Zuteiler zu werden.

Was Freiwirtschaft leisten soll – und was nicht

Freiwirtschaft beansprucht, wirtschaftliche Abhängigkeiten zu beseitigen, die durch Geld-, Boden- und Kapitalmonopole erzeugt oder verstärkt werden. Geld soll den Austausch nicht blockieren, Boden keine dauerhafte private Rente allein aus seiner Unvermehrbarkeit begründen und Sachkapital seinen Knappheitsertrag durch Vermehrung und Wettbewerb verlieren.

Damit verschwinden nicht automatisch Krankheit, Unfälle, Pflegebedürftigkeit, Alter, Behinderung, persönliche Gewalt, Betrug oder Fehlentscheidungen. Auch technische Risiken, tatsächliche Ressourcenknappheit und menschliche Konflikte bleiben bestehen. Reale Risiken und reale Solidaritätsaufgaben werden durch eine veränderte Wirtschaftsordnung nicht aufgehoben.

Der Anspruch ist begrenzter und zugleich grundsätzlicher: Künstlich erzeugte Knappheit und institutionelle Abhängigkeit sollen nicht länger mit unvermeidbaren Grenzen verwechselt werden. Ob Freigeld, Freiland und freier Wettbewerb dieses Ziel tatsächlich erreichen, muss anhand ihrer theoretischen Voraussetzungen, historischen Erfahrungen und empirischen Folgen geprüft werden.

Der nächste Erkenntnisschritt

Die Definition führt unmittelbar zu einer wichtigen Abgrenzung: Wenn Markt, Privateigentum und Unternehmertum bestehen bleiben, kann Kapitalismus nicht einfach ein anderes Wort für Marktwirtschaft sein.

Die geplante Seite „Marktwirtschaft ist nicht Kapitalismus“ untersucht deshalb genauer, was dezentraler Austausch von der Herrschaft privater Kapitalpositionen unterscheidet und warum Freiwirtschaft die Marktwirtschaft befreien will, statt sie abzuschaffen.

Einordnung und Prüfbedarf

„Freiwirtschaft ist eine monopolfreie Marktwirtschaft auf der Grundlage von Freigeld und Freiland“ ist die Arbeitsdefinition dieses Projekts. Die beschriebenen Wirkungen von Umlaufsicherung, Freiland und Sachkapitalvermehrung sind zunächst Bestandteile der freiwirtschaftlichen Theorie. Sie werden nicht allein durch Zitate ihrer Vertreter empirisch bewiesen.

Für die heutige Geldordnung werden Bargeld, Zentralbankguthaben und Forderungen gegenüber Geschäftsbanken getrennt. Sparen ist nicht mit Geldhorten gleichzusetzen; Urzins ist nicht jeder Kreditzins. Verwaltung, Vermittlung, Laufzeit- und tatsächliche Ausfallrisiken können reale Kosten verursachen.

Offen sind die konkrete institutionelle Umsetzung, geeignete Preisindizes, Ausgabe- und Einzugskanäle, Übergangsregeln, Fremdwährungen und grenzüberschreitende Kapitalbewegungen sowie die empirische Größenordnung der erwarteten Wirkungen.

Weiterführende Seiten

Nächste geplante Veröffentlichungen

  • Freigeld
  • Freiland
  • Freihandel
  • Eigennutz, Gemeinnutz und Freiheit