Geld ist das allgemeine Tauschmittel der arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Damit es diese Aufgabe erfüllen kann, muss es als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmt, einigermaßen fälschungssicher und im Umlauf sein. Die ersten beiden Bedingungen machen Geld rechtlich und technisch verwendbar. Ob es den Austausch tatsächlich vermittelt, entscheidet jedoch die dritte. Die Sicherung des Umlaufs ist deshalb die entscheidende Ordnungsfrage.
Geld und Ansprüche auf Geld
In dieser Untersuchung wird zwischen Geld im engeren Sinn und Ansprüchen auf Geld unterschieden. Geld im engeren Sinn besteht aus dem Bargeld im Umlauf und den Zentralbankguthaben der Geschäftsbanken. Bargeld ist dabei der einzige Teil dieses Geldes, den Nichtbanken unmittelbar halten und außerhalb einer Geschäftsbankbilanz verwenden können. Zentralbankguthaben dienen dagegen der endgültigen Abrechnung zwischen Geschäftsbanken.
Ein Guthaben auf einem Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonto ist in dieser Begriffsordnung nicht selbst Zentralbankgeld. Es ist eine Forderung des Kunden gegen seine Geschäftsbank auf Auszahlung von Bargeld oder auf Übertragung eines entsprechenden Zahlungsbetrags. Im täglichen Zahlungsverkehr und in der üblichen Statistik wird ein solches Guthaben als Buch- oder Giralgeld bezeichnet. Für die Analyse bleibt jedoch entscheidend: Die Geschäftsbank schuldet ihrem Kunden Geld; das Kontoguthaben ist der Anspruch darauf.
Bei einer Kreditvergabe erzeugt die Geschäftsbank daher kein neues Zentralbankgeld. Sie bucht auf der einen Seite eine Kreditforderung gegen den Kunden und auf der anderen Seite eine eigene Verbindlichkeit in Form des Kontoguthabens. Wird dieses Guthaben an einen Kunden einer anderen Bank überwiesen, müssen die beteiligten Banken ihre gegenseitigen Salden letztlich mit Zentralbankguthaben ausgleichen.
Die jederzeit oder kurzfristig abrufbaren Ansprüche der Kunden stehen in der Bankbilanz regelmäßig länger laufenden Krediten und Anlagen gegenüber. Darin liegt die Fristentransformation: kurzfristig verfügbare Forderungen auf Geld finanzieren längerfristig gebundene Forderungen der Bank. Nicht jedes einzelne Kontoguthaben hat deshalb eine bestimmte Gegenlaufzeit; entscheidend ist die Fristendifferenz der gesamten Bankbilanz.
Bargeld bleibt für die Geldordnung besonders wichtig. Es kann ohne Forderung gegen eine Geschäftsbank gehalten und übertragen werden. Es bildet für die Allgemeinheit die unmittelbar verfügbare Geldform, während Zentralbankguthaben das Abrechnungsmittel der Banken bilden. Die darüber errichteten Bankguthaben erleichtern den Zahlungsverkehr, bleiben aber Ansprüche auf dieses Geld.
Tauschmittel und liquides Sparmittel
Der Übergang von Goldmünzen zu Bargeld, Zentralbankguthaben und darauf lautenden Bankforderungen hat den wirtschaftlichen Grundkonflikt nicht aufgehoben. Wir verwenden heute kein Goldgeld mehr dem Stoff nach, wohl aber weiterhin Geld nach dem Funktionsprinzip des Goldgeldes. Damit ist kein fortbestehender Goldstandard gemeint. Fortgeführt wurde vielmehr die Möglichkeit, das allgemeine Tauschmittel dauerhaft verfügbar zu halten. Sofort abrufbare Bankforderungen übertragen diese Zurückhaltbarkeit in den bargeldlosen Zahlungsverkehr.
In dieser Doppelverwendung liegt ein Widerspruch. Als Tauschmittel soll Geld von Hand zu Hand gehen und Waren sowie Leistungen austauschen. Als unangetastetes liquides Sparmittel kann es dem gegenwärtigen Austausch entzogen werden. Das gilt unmittelbar für Bargeld und wirtschaftlich ebenso für sofort verfügbare Ansprüche auf Geld, solange sie nicht für Zahlungen eingesetzt werden. Die Kritik richtet sich nicht gegen Vorsorge und nicht gegen das Verschieben von Konsum. Wer Ersparnisse als Kredit vergibt oder längerfristig anlegt, stellt Kaufkraft für andere Verwendungen bereit. Problematisch ist die Liquiditätshaltung, bei der Geld oder ein sofort fälliger Anspruch darauf unmittelbar verfügbar bleibt, seine Nachfragefunktion aber vorläufig nicht erfüllt.
Waren und Leistungen bilden das Angebot. Das ihnen gegenüber umlaufende Geld sowie die tatsächlich für Zahlungen eingesetzten Ansprüche auf Geld bilden die wirksame Nachfrage. Der wirtschaftliche Gegenwert des Geldes liegt daher nicht in Gold, Grundstücken, beliehenen Sachwerten oder sonstigen materiellen Hinterlegungen. Er besteht in den Waren und Leistungen, die dem umlaufenden Geld auf dem Markt gegenüberstehen. Wird Liquidität zurückgehalten, verschwindet nicht das Angebot, wohl aber ein Teil der wirksamen Nachfrage.
Hier zeigt sich die zentrale Asymmetrie: Geld kann warten; die Gesamtheit der Waren und Arbeitsleistungen kann es nicht. Ungenutzte Arbeitszeit lässt sich nicht für einen späteren Verkauf einlagern. Viele Waren verderben oder veralten. Auch haltbare Güter verursachen in ihrer Gesamtheit Lager-, Pflege-, Versicherungs- und Finanzierungskosten, während Betriebe laufende Verpflichtungen erfüllen müssen. Einzelne langlebige Waren ändern nichts an diesem Verhältnis zwischen dem allgemeinen Tauschmittel und dem gesamten Angebot.
Inflation, Verwahrungsaufwand, Diebstahlrisiko und entgangene Renditen heben diese Vorrangstellung nicht planmäßig auf. Sie treffen nicht ausschließlich zurückgehaltenes Geld, schwanken oder bezeichnen keine realen Erhaltungs- und Verderbskosten des Geldes. Sie sind deshalb keine stetige und konstruktive Sicherung seines Umlaufs.
Vom Rückhaltevorteil zum Urzins
Aus freiwirtschaftlicher Sicht verschafft die Zurückhaltbarkeit dem Geldbesitzer eine besondere Marktstellung. Er kann seine Nachfrage aussetzen und warten, bis ihm für die Freigabe des allgemeinen Tauschmittels eine hinreichende Verzinsung oder Gewinnerwartung geboten wird. Sofort fällige Bankforderungen machen diese Möglichkeit im bargeldlosen Verkehr bequem nutzbar, beseitigen sie aber nicht. Warenanbieter und Anbieter von Arbeitsleistungen stehen als Gesamtheit unter einem stärkeren Angebotsdruck. Diese Überlegenheit des Geldes ist keine persönliche Befehlsgewalt jedes einzelnen Besitzers. Sie ist eine institutionelle Eigenschaft der Geldordnung.
Silvio Gesell bezeichnet den daraus hergeleiteten grundlegenden Geldzins als Urzins. Funktional lässt er sich als Liquiditätsverzichtsprämie beschreiben: Der Geldbesitzer verlangt eine Vergütung dafür, dass er auf die unmittelbare Verfügbarkeit des Geldes und auf die Möglichkeit des weiteren Wartens zeitweise verzichtet. Keynes beschreibt mit der Liquiditätsprämie den Vorteil, den das Halten unmittelbar verfügbarer Liquidität dem Geldbesitzer bietet. Die Liquiditätsverzichtsprämie bezeichnet dagegen die Vergütung, die für die Aufgabe dieses Vorteils verlangt wird. Beide Betrachtungen sind eng verwandt, aber nicht deckungsgleich. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass gerade das allgemeine Tauschmittel zurückgehalten werden kann.
Der Urzins bildet in Gesells Theorie eine Rentabilitätshürde. Eine Investition kommt nur zustande, wenn ihr erwarteter Ertrag die durch die Geldhaltung oder alternative Geldanlage gesetzte Schwelle erreicht. So können Häuser, Maschinen oder andere Produktionsmittel knapp bleiben, obwohl Arbeitskräfte, Wissen, Energie und Material zu ihrer Herstellung vorhanden wären. Der Geldzins stützt dann den Ertrag des Sachkapitals und bremst dessen Vermehrung vor dem Erreichen realer Grenzen. Das ist eine theoretische Erklärung der Freiwirtschaft, keine Behauptung, jede unterlassene Investition habe eine monetäre Ursache.
Der Urzins darf nicht mit allen Bestandteilen eines beobachtbaren Zinssatzes oder Unternehmensgewinns gleichgesetzt werden. Verwaltung und Vermittlung sind Leistungen; ein tatsächlich getragenes Ausfallrisiko kann einen Risikoausgleich rechtfertigen. Ebenso getrennt bleiben Unternehmerlohn für geleistete Arbeit, eigentlicher Unternehmergewinn, vorübergehender Pioniergewinn, Bodenrente und Monopolgewinn. Auch wenn mehrere dieser Einkommensarten derselben Person zufließen, haben sie unterschiedliche Quellen. Die Geldkritik richtet sich gegen den strukturellen Ertrag aus der Zurückhaltbarkeit des Tauschmittels, nicht gegen unternehmerische Arbeit oder tatsächliches Risiko.
Wenn Nachfrage wartet
Die nominelle Menge des Zentralbankgeldes allein sagt noch nicht, wie viel Nachfrage auf dem Markt wirksam wird. Ebenso entscheidend ist die effektive Umlauffrequenz: wie häufig Geld und unmittelbar verfügbare Ansprüche darauf innerhalb eines Zeitraums tatsächlich für Zahlungen verwendet werden. Eine große Geldmenge und umfangreiche Bankguthaben können mit sinkender Nachfrage einhergehen, wenn Liquidität langsamer umläuft oder zurückgehalten wird. Zusätzlich geschaffenes Zentralbankgeld oder zusätzlich eingeräumte Bankguthaben verhindern daher für sich genommen keine Absatzstockung und keine Deflation; sie müssen nachfragewirksam eingesetzt werden.
In einer Deflation verstärkt der Rückhaltevorteil des Geldes die Gefahr. Fallen die Preise, erscheint es vorteilhaft, Käufe aufzuschieben und später mehr dafür zu erhalten. Die zurückgehaltene Nachfrage verschlechtert den Absatz, setzt Preise und Produktion weiter unter Druck und kann Entlassungen sowie zusätzliche Vorsicht auslösen. Daraus kann eine Abwärtsspirale entstehen:
Geld wird zurückgehalten → Nachfrage fällt → Preise fallen → weiteres Warten erscheint vorteilhaft → Absatz und Produktion sinken → noch mehr Geld wird zurückgehalten.
Die Anbieter können diesen Prozess nicht spiegelbildlich aussitzen. Arbeitszeit verstreicht, laufende Kosten bleiben bestehen und die Gesamtheit der Waren kann nicht beliebig ohne Verlust vom Markt genommen werden. Deshalb ist Deflation in der freiwirtschaftlichen Analyse nicht bloß eine neutrale Änderung des Preisniveaus, sondern eine Gefahr für den Austausch selbst.
Die heute angestrebte schleichende Inflation wirkt dem Warten entgegen, weil zurückgehaltenes Geld allmählich Kaufkraft verliert. Aus freiwirtschaftlicher Sicht ist sie jedoch kein Ziel und keine konstruktive Umlaufsicherung. Sie belastet Geld nicht gezielt nach der Dauer seiner Liquiditätshaltung, verändert Verträge und Preise ungleichmäßig und bleibt von Erwartungen und geldpolitischen Entscheidungen abhängig. Sie ist eine unvollkommene, destruktive Umlaufsicherung des Zinsgeldes.
Freigeld und stabile Währung
Freigeld setzt an der Ursache der Sperrmacht an. Es ist ein allgemeines Tauschmittel mit einer konstruktiven Umlaufsicherung: Unmittelbar verfügbare Liquidität wird regelmäßig belastet, sodass ihre dauerhafte Zurückhaltung nicht länger kostenlos ist. In einer heutigen Geldordnung müsste die Umlaufsicherung deshalb nicht nur Bargeld technisch erfassen, sondern auch verhindern, dass sie durch jederzeit fällige Bankforderungen umgangen wird. Wer sparen will, kann weiterhin Kredit geben oder längerfristig anlegen. Die Kaufkraft wird dann anderen Verwendungen zur Verfügung gestellt, während der Anspruch auf spätere Rückzahlung bestehen bleibt.
Nach Gesells Theorie verliert das Geld damit die Fähigkeit, seine Freigabe von einem Urzins beziehungsweise einer Liquiditätsverzichtsprämie abhängig zu machen. Die Umlaufsicherung soll den besonderen Vorteil des bloßen Liquiditätshaltens neutralisieren, die effektive Umlauffrequenz verstetigen und den reinen Kapitalzins bei wachsendem Sachkapital gegen null sinken lassen. Ob und unter welchen institutionellen Bedingungen sich diese erwarteten Wirkungen praktisch einstellen, bleibt empirisch zu prüfen. Freigeld ist jedenfalls weder Geldabschaffung noch ein anderes Wort für dauerhafte Inflation.
Zur Umlaufsicherung gehört deshalb eine Indexwährung, deren Ziel ein stabiles durchschnittliches Preisniveau ist. Ein von laufenden politischen Finanzierungsinteressen unabhängiges Währungsamt beobachtet einen repräsentativen Preisindex und steuert die Menge des Geldes im engeren Sinn nach einer klaren Regel:
- Steigt der Preisindex, wird Geld eingezogen.
- Sinkt der Preisindex, wird zusätzliches Geld ausgegeben.
- Bleibt der Preisindex stabil, wird die Geldmenge nicht verändert.
Die Umlaufsicherung verhindert das deflationäre Zurückhalten; die indexgerechte Begrenzung oder Einziehung der Geldmenge verhindert Inflation. Weil die effektive Umlauffrequenz verlässlicher wird, kann eine Änderung der nominellen Geldmenge gezielter auf das Preisniveau wirken. Die institutionelle Ausgestaltung muss dabei auch die von Geschäftsbanken geschaffenen Ansprüche auf Geld und ihre Fristentransformation berücksichtigen. Der konkrete Erstausgabeweg zusätzlichen Geldes ist im Projekt noch nicht festgelegt. Ob es über Kredite, öffentliche Zahlungen oder einen anderen institutionellen Weg erstmals in Umlauf gelangt, bleibt daher ausdrücklich offen.
Monetäre Schranken sind keine Naturgrenzen
Eine umlaufgesicherte Währung kann monetäre und institutionelle Blockaden lösen. Sie schafft aber keine Arbeitszeit, Energie oder Rohstoffe und hebt weder Transportwege noch technische Kapazitäten oder ökologische Tragfähigkeit auf. Auch Wissen, Flächen, Verschleiß und ausgelagerte Umweltkosten bleiben reale Bedingungen wirtschaftlicher Tätigkeit.
Deshalb muss in jedem konkreten Fall unterschieden werden. Fehlt eine Investition wegen zurückgehaltener Nachfrage, mangelnder Zahlungsmittel oder einer monetären Rentabilitätshürde, liegt eine institutionelle Schranke vor. Fehlen dagegen Fachkräfte, Zeit, Energie, Material, Transportkapazität oder ökologischer Spielraum, liegt eine reale Grenze vor. Freigeld verändert die Ordnung des Tausches. Es verspricht nicht, physische Knappheit abzuschaffen.
Wie das Geld den Markt beherrscht, entscheidet sich somit nicht an seinem Stoff, sondern an seiner Stellung. Solange Bargeld und sofort verfügbare Ansprüche auf Geld ohne konstruktive Umlaufsicherung warten können, während das gesamte Waren- und Leistungsangebot auf Austausch angewiesen bleibt, kann die Nachfrage ihre Funktion aussetzen und Bedingungen stellen. Freigeld soll dieses Verhältnis umkehren: Das Geld soll dem Markt als Tauschmittel dienen, statt ihn durch seine Zurückhaltbarkeit zu beherrschen.
Modernes Geld und offene Prüfung
Die historische Freigeldtheorie muss für das heutige zweistufige Geldsystem präzisiert werden. Zum Zentralbankgeld gehören das umlaufende Bargeld und die Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Guthaben von Haushalten und Unternehmen sind dagegen Forderungen gegenüber Geschäftsbanken.
Geschäftsbankkredit erzeugt eine Kreditforderung und eine Bankverbindlichkeit, nicht automatisch neues Zentralbankgeld. Die Kreditvergabe ist dennoch durch Kreditnachfrage, Ausfallrisiken, Regulierung, Refinanzierung, Zentralbankgeldbedarf und das Ertragskalkül der Banken begrenzt.
Damit ist die behauptete Überlegenheit zurückhaltbarer Liquidität nicht widerlegt, aber auch noch nicht in ihrer heutigen Größenordnung bewiesen. Zu prüfen ist, welche Geldformen eine Umlaufsicherung erfassen müsste, welche Ausweichreaktionen entstünden und wie Zahlungsverkehr, Bankbilanzen, Fremdwährungen und Finanzstabilität betroffen wären.
Quelle zur modernen Geldsystematik
Deutsche Bundesbank: Wie Geld entsteht sowie Die Geldpolitik des Eurosystems. Diese Quellen beschreiben das heutige Geld- und Bankensystem; sie belegen nicht die Freigeldtheorie.
Weiterführende Seiten
- Freiwirtschaft
- Was ist Freiwirtschaft?
- Marktwirtschaft ist nicht Kapitalismus
- Unternehmer, Kapitalist und Profit
- Wie das Geld den Markt beherrscht
- Warum Sachkapital durch Vermehrung entmachtet wird
- Arbeitsweise
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